Die existenziellen Auswirkungen eines Scheidungsverfahrens auf den landwirtschaftlichen Betrieb werden immer noch unterschätzt. Das betrifft insbesondere die güterrechtliche Auseinandersetzung, deren Gegenstand regelmäßig der landwirtschaftliche Betrieb ist, auch wenn dieser im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Bewertungsprivilegierung - Ertragswert - erfährt. Nicht zu vernachlässigen sind die weiteren vermögensrechtlichen Folgen durch Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, gegebenenfalls auch durch Sorge- und Umgangsrecht usw.

Um zeitaufwendige, emotional anstrengende und auch kostenintensive Scheidungsverfahren zu vermeiden, empfiehlt sich, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Sicherung der Einheit des landwirtschaftlichen Betriebes, der Abschluss eines Ehevertrages, idealerweise verbunden mit einem Erbvertrag.

Daher bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, aber auch vor und während der Trennungszeit sowie im Scheidungsverfahren.

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