Die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher sowie gartenbaulicher Betriebe ist ein Spezialgebiet. Dies wird schon durch die gesonderte Einkunftsart "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft", sowie die besondere Behandlung bei der Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuerpauschalierung deutlich. Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten, die speziell auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe abstellen. Dies fängt an mit Bewertungserleichterungen für das Feldinventar oder die selbstgewonnenen Vorräte, die Abgabefristen für Steuererklärungen, das abweichende Wirtschaftsjahr, bis hin zu einer besonderen Bodengewinnbesteuerung. Wir beherrschen die bewertungsrechtlichen Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Steuerrechts und beraten Sie in allen gestalterischen Fragen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in München.

 

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