Das landwirtschaftliche Sondererbrecht samt Höfeordnung ist eine Kernkompetenz der PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft. Aus dem Prinzip der Höfeordnung, den „Hof“ lediglich als Einheit in die nächste Generation zu überführen, erwachsen in der Praxis immer wieder Rechtsstreite.

Dies liegt häufig an fehlender Beratung oder an fehlendem Know-how bei der Gestaltung der Erbfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Streitigkeiten führen gelegentlich auch zu einer Zerschlagung des betroffenen Hofes aufgrund der Ansprüche weichender Erben. Dies gilt es zu vermeiden.

Daher bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Hofübergaben im Wege der vorweggenommen Erbfolge und Testamenten an, aber auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.

 

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PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Agrarrecht

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