Kanzleiphilosophie und Beratungsansatz

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bieten Ihnen und Ihrer Familie individuelle und ganzheitliche Beratung, um Ihr persönliches Anliegen schnell und unkompliziert einer Lösung zuzuführen.

Dabei verlieren wir die individuellen Problemstellungen Ihres Rechtsfalles nicht aus den Augen und sind aufgrund der langjährigen Tätigkeit unserer Anwälte im Bereich des Agrarrechts sowie ihrer persönlichen Nähe zur Landwirtschaft in der Lage, auch Ihren Betrieb und dessen Belange zu verstehen und zu berücksichtigen.

Gemeinsam mit dem Mandanten sollen Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden, die Ihren Interessen Rechnung tragen.

Vertretung vor allen Gerichten

Alle bei der PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte sind vertretungsbefugt vor sämtlichen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, der Verwaltungs- sowie der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit und unterliegen der Kontrolle durch die Rechtsanwaltskammer Köln.

Spezialisierung der Anwälte

Alle bei der PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte sind im Bereich des Agrarrechts spezialisierte Fachleute mit Schwerpunkten in unterschiedlichen Bereichen. Unsere Rechtsanwälte weisen ihre Kompetenz durch ständige Fortbildungen sowie vielfältige Vortragstätigkeiten und Fachbeiträge nach.

Kosten 

Rechtsanwälte erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind alle Einzelheiten zum Thema Kostenberechnung genau geregelt. Regelmäßig wird bei Mandatierung eine Honorarvereinbarung geschlossen, die den zeitlichen Umfang der Tätigkeit für den Mandanten berücksichtigt.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir gerne die Abwicklung für Sie. Hierzu sollten Sie Ihre Versicherungsnummer sowie den Versicherer mitteilen.

Fragen Sie einfach nach den zu erwartenden Kosten. 

 

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PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Agrarrecht

Haus der Landwirtschaft
Rochusstraße 18
53123 Bonn - Duisdorf

Tel.: 0228 / 5200-5230
Fax: 0228 / 5200-5231
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